Ehrennadel in Gold für Vorsitzenden Walter Simon |
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Gesamtverein
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Geschrieben von: Gerhard Strohmann
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Sonntag, den 04. Juni 2023 um 14:58 Uhr |
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Im Kulturbahnhof in Bad Homburg sind unsere Vorstandsmitglieder Gitta Wied, Walte Simon und Marie Irimie (von links) vom Sportkreis Hochtaunus ausgezeichnet worden. (Text / Foto: Gerhard Strohmann)
Der Speicher-Saal im Kulturbahnhof in Bad Homburg bildete einen würdigen Rahmen für die festlich gestaltete Ehrungsfeier des Sportkreises 31 Hochtaunus, bei der langjährige Funktionärs-Arbeit gewürdigt worden ist. „Das Ehrenamt ist die Seele des Sports“, betonte Sportkreis-Vorsitzender Norbert Möller (Steinbach) die besondere Bedeutung dieser verdienstvollen Tätigkeiten. Er dankte allen Anwesenden für ihr vorbildliches Engagement, das sie im Verein oder in den Verbänden zum Teil seit Jahrzehnten einbringen. Zum angemessen sportlichen Rahmenprogramm der dreistündigen Veranstaltung gehörten Auftritte von fünf Paaren des Bad Homburger „Rock´n Roll Tanz Zentrums 8 nach 6“ sowie der Showtanz-Gruppe „Fancy Beats“ des JFC Wehrheim unter Leitung von Prisca Hawlitschek. Mit der selten vergebenen Ehrennadel des Landessportbunds Hessen (lsb h) in Gold ist Walter Simon ausgezeichnet worden, der bereits seit August 2000 in der Nachfolge von Erhard Rottgardt 1. Vorsitzender der TSG Pfaffenwiesbach ist. Die Ehrennadel in Bronze hat Werner Beck, der 1. Vorsitzende der VSG Bad Homburg, erhalten und mit der Verdienstnadel wurden Thomas Grünzig, Andreas Stark (beide TSG Wehrheim), Gerhard Koberstein, Rolf Pauly (beide Schützenverein Weißkirchen), Annegret Müller (Sportkreis Hochtaunus) und Jürgen Taube (LC Steinbach). Mit der Ehrenurkunde des Landessportbunds sind bei der Feier in Bad Homburg unsere Vorstandsmitglieder Marie Irimie und Gitta Wied für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit ausgezeichnet worden.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 04. Juni 2023 um 15:21 Uhr |
Einweihung der Flutlichtanlage am 03.02.2023 |
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Gesamtverein
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Geschrieben von: Gerhard Strohmann
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Montag, den 13. Februar 2023 um 11:12 Uhr |

Gute Laune herrscht bei der Einweihung der neuen Flutlicht-Anlage in Pfaffenwiesbach bei Christoph Meschonat (Sparda-Bank), Kreisfußballwart Andreas Bernhardt, Gregor Sommer, Landrat Ulrich Krebs, TSG-Vorsitzendem Walter Simon, TSG-Projektleiter Gerhard Strohmann, Wehrheims Sportamt-Leiter Daniel Eitzeroth und Fußball-Abteilungsleiter Ivano Zin (von links).
Ziemlich genau 30.000 Euro hat die TSG Pfaffenwiesbach die Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände an der Kransberger Straße gekostet. Das Geld ist jedoch sehr gut investiert, denn die insgesamt 64 Strahler sind mit modernster LED-Technik ausgestattet und werden ab sofort die Energiekosten für die Beleuchtung der Anlage in den Herbst- und Wintermonaten um bis zu 70 Prozent senken. „Vor diesem Hintergrund sind das sehr sinnvoll angelegte Steuergelder“, begründete Landtagsabgeordneter Holger Bellino (CDU) den Zuschuss aus dem hessischen Innenministerium. Diese 6200 Euro aus Landesmitteln halfen ebenso wie die Unterstützungs-Gelder der Stiftung Taunus Sparkasse, der Mainova, der Sparda-Bank Hessen, der Naspa sowie des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz, dass sich die finanzielle Belastung für die Turn- und Sportgemeinschaft in akzeptablen Grenzen gehalten hat. „In punkto Integration wird bei der TSG Pfaffenwiesbach seit Jahren hervorragende Arbeit geleistet“, lobte Landrat Ulrich Krebs das Engagement des Ortsvereins mit seinen derzeit 350 Mitgliedern. Nachdem Kreisfußballwart Andreas Bernhardt (Oberursel) die neue Flutlicht-Anlage abgenommen und die neue Lichtstärke von bis zum 160 Lux für den hessischen Landesverband dokumentiert hatte, sollte diese mit einem Freundschaftsspiel zwischen der SG Wehrheim/Pfaffenwiesbach und der SG Waldsolms offiziell eingeweiht werden. Daraus wurde jedoch leider nichts, da Gegner Waldsolms wegen personeller Probleme die Partie kurzfristig abgesagt hatte. Dennoch ist die Inbetriebnahme der neuen Flutlichtanlage von der in Neu-Anspach ansässigen Firma LEDkon der nächste Schritt zur Optimierung der Infrastruktur für die insgesamt 19 (!) Fußballmannschaften der Spielgemeinschaften Wehrheim/Pfaffenwiesbach. Drei Teams im Männerbereich (die in der Kreisoberliga, der Kreisliga A und der Kreisliga C um Punkte spielen) gibt es im Hochtaunuskreis aktuell nur noch beim SV Teutonia Köppern. Hinzu kommen 14 Nachwuchsmannschaften von der A-Jugend bis zur G-Jugend (U 10 bis U 7) sowie zwei weitere im Bereich der Alten Herren. Die erste Flutlichtanlage auf dem Sportplatz an der Kransberger Straße in Pfaffenwiesbach ist am 15. August 2006 eingeweiht worden. Seit dem 11. August 2017 wird zwei Kunstrasenplätzen gekickt und in der Hochzeit der Corona-Pandemie, als der Spielbetrieb weitestgehend zum Erliegen gekommen war, haben die Fußballer aus dem Apfeldorf die Sanitäranlage sowie die Umkleideräume inklusive der Duschen auf Vordermann gebracht. „Derartiges ehrenamtliches Engagement ist vorbildlich und verdient unsere Anerkennung“, lobte Bürgermeister Gregor Sommer (CDU) den außergewöhnlichen Einsatz, für den die Fußballabteilung der TSG Pfaffenwiesbach mit Ivano Zin an der Spitze verantwortlich zeichnete. (Text und Bild: Gerhard Strohmann) |
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 13. Februar 2023 um 12:08 Uhr |
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Benutzung der Bürger- und Mehrzweckhäuser sowie Turnhallen |
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Gesamtverein
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Geschrieben von: Sandra Hoffmann-Wreth
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Freitag, den 04. März 2022 um 16:13 Uhr |
Wir freuen uns über die gegebenen Lockerungen um unseren Sport ausüben zu können. Untenstehend ein Schreiben der Gemeinde Wehrheim Stand 01.03.2022
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsmitglieder,
die Hessische Landesregierung hat in ihrer letzten Sitzung eine schrittweise Lockerung der aktuellen Corona-Schutzverordnung in mehreren Schritten beschlossen. Die erste Lockerung ist bereits zum 22. Februar in Kraft getreten. Hier wurden die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum aufgehoben sowie die Testvorgaben in den Schulen geändert. Ab dem 04.03.2022 tritt nun der zweite Schritt der beschlossenen Vorgaben in Kraft. Hierzu zählen: • Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmende bzw. Zuschauende zugelassen. Für Veranstaltungen unter freiem Himmel bzw. in Hallen gelten dabei weiterhin unterschiedliche Vorgaben: Im Freien: -max. 25.000 Teilnehmende/Zuschauende -ab dem 500. Platz max. 75 Prozent Auslastung -3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden -2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden In Innenräumen: -max. 6.000 Teilnehmende/Zuschauende -ab dem 500. Platz max. 60 Prozent Auslastung -3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden -2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden
• In den meisten Innenbereichen ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich. Konkret betrifft dies folgende Innenräume: -Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder -Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks -Spielbanken und Spielhallen -Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten -alle körpernahen Dienstleistungen • Auch für den Zugang zur Gastronomie sowie zu Hotels und weiteren Übernachtungsbetrieben ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend. Wichtig: In der Gastronomie gilt die 3G-Regel auch im Außenbereich. Dies bedeutet für unsere Bürger- und Mehrzweckhäuser sowie den gedeckten Sportstätten, dass der Zutritt ausschließlich unter der sogenannten 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) erlaubt ist. Der Corona-Test darf hierbei nicht älter als 24 Stunden sein und muss in einem Testzentrum durchgeführt werden. Bei Zusammenkünften, Veranstaltungen, Sitzungen, Versammlungen o. ä. besteht Maskenpflicht im ganzen Gebäude und auch am Sitzplatz.
Für die Nutzung der Bürger- und Mehrzweckhäuser sowie den gedeckten Sportplätzen erwünscht ist ein Abstands- und Hygienekonzept vorzuhalten und umzusetzten. Der Freizeit- und Amateursport ist weiterhin vollumfänglich erlaubt. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden. Die Einhaltung der genannten Vorgaben ist durch die Veranstalter/Vereine/Gruppen zu kontrollieren und ggf. zu dokumentieren. Wählen Sie bitte für Zusammenkünfte, Mitgliederversammlungen, Übungsstunden usw. eine Räumlichkeit in ausreichender Größe. Halten Sie bitte trotz der 3G-Regelung auch entsprechende Abstände ein, lüften Sie bitte auch die Räumlichkeiten während der Veranstaltung bzw. Übungsstunde. Weitere Informationen und die komplette Verordnungen finden Sie auf www.hessen.de. |
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 04. März 2022 um 16:33 Uhr |
Benutzung der Bürger- und Mehrzweckhäuser sowie Turnhallen |
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Gesamtverein
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Geschrieben von: Sandra Hoffmann-Wreth
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Dienstag, den 11. Januar 2022 um 15:27 Uhr |
Schreiben der Gemeinde Wehrheim vom 11.01.2022
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Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist im Hochtaunuskreis in drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Grenzwert von 350 gestiegen. Somit gilt ab Dienstag, 11.01.2022 der Hochtaunuskreis als Hotspot-Gebiet.
Dies hat zur Folge, dass es Maskenpflicht in Fußgängerzonen sowie Alkoholverbot auf belebten Plätzen gilt.
Des Weiteren ist ab sofort bei allen Veranstaltungen an denen mehr als 10 Personen teilnehmen im Innenbereich die sogenannte 2G-Plus Regel und im Außenbereich die 2G-Regel einzuhalten. Dies bedeutet für unsere Bürger- und Mehrzweckhäuser sowie den gedeckten Sportstätten, dass der Zutritt ausschließlich für doppelt Geimpfte und Genesene mit einem negativen Corona-Test aus einem Testzentrum erlaubt ist. Der Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Personen die bereits Ihre dritte Impfung erhalten haben, benötigen keinen separaten Testnachweis. Die sogenannte Boosterimpfung gilt somit als Negativtest.
Bei Zusammenkünften, Veranstaltungen, Sitzungen, Versammlungen, o. ä. besteht Maskenpflicht im ganzen Gebäude und auch am Sitzplatz.
Weiter ist das Benutzen der Bürger- und Mehrzweckhäuser sowie den gedeckten Sportplätzen wenn ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegt und umgesetzt wird.
Der Freizeit- und Amateursport ist weiterhin vollumfänglich erlaubt. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
Die Einhaltung der genannten Vorgaben ist durch die Veranstalter/Vereine/Gruppen zu kontrollieren und ggf. zu dokumentieren. Wählen Sie bitte für Zusammenkünfte, Mitgliederversammlungen, Übungsstunden usw. eine Räumlichkeit in ausreichender Größe. Halten Sie bitte trotz der 2G-Plus-Regelung auch entsprechende Abstände ein, lüften Sie bitte auch die Räumlichkeiten während der Veranstaltung bzw. Übungsstunde.
Bitte kontrollieren, dokumentieren und halten Sie sich an die oben genannten Vorgaben damit wir schnellstmöglich die Pandemie überstehen und wir alle bald wieder unbeschwert die Bürger- und Mehrzweckhäuser sowie die Sportstätten nutzen können. |
Benutzung der Bürger- und Mehrzweckhäuser sowie Turnhallen |
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Gesamtverein
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Geschrieben von: Sandra Hoffmann-Wreth
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Freitag, den 26. November 2021 um 11:48 Uhr |
Leider steigen die Coronazahlen weiter und somit gibt es eine neue Anpassung der Gemeinde Wehrheim an die Benutzung der Bürger- und Mehrzweckhäuser sowie Turnhallen:
Die Benutzung darf nur mit einem Impfnachweis oder Genesungsnachweis betreten werden, es gilt also die 2G-Regel.
Bei Zusammenkünften, Veranstaltungen, Sitzungen, Versammlungen etc. besteht die Maskenpflicht im ganzen Gebäude und auch am Sitzplatz.
Ein Abstands-und Hygienekonzept muss vorliegen und umgesetzt werden.
Der Freizeit- und Amateursport ist vollumfänglich erlaubt. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
Chorproben und Proben anderer Ensembles (Orchester, Musik, Tanz) können ebenfalls ohne Maske ausgeführt werden.
Wir bitten dringend um Beachtung. |
Benutzung der Bürger- und Mehrzweckhäuser sowie Turnhallen |
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Gesamtverein
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Geschrieben von: Sandra Hoffmann-Wreth
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Mittwoch, den 25. August 2021 um 06:07 Uhr |
Nachdem nun endlich alle Sportarten wieder angeboten werden bei der TSG Pfaffenwiesbach steigen die Zahlen der Corona Pandemie wieder und es gibt neue Verordnungen für die Nutzun der Bürger- und Mehrzweckhäuser sowie Turnhallen.
Diese sehen unter anderem vor:
Der Einlass in geschlossene Räume nur mit Negativnachweis unabhängig von der Teilnehmerzahl.Â
Geimpfte und Genese sind von der Testpflicht befreit, müssen aber einen Nachweis erbringen.
Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske und Einhalten von Abstand- und Hygieneregeln.
Danke an alle Sportler und Trainer und Betreuer für die Einhaltung der Regeln. |
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