Aktuell

Hier finden Sie alle Beiträge die den Gesamtverein betreffen. 
Und hier finden Sie, was die Tagespresse derzeit über unseren Verein schreibt.



Traueranzeige Walter Simon PDF Drucken E-Mail

traueranzeige walter simon

 
Sportkreis ehrte vier TSG-Mitglieder PDF Drucken E-Mail


Der große Saal im Bad Homburger „Kronenhof“ bildete auch diesmal einen würdigen Rahmen für die festlich gestaltete Ehrungsfeier des Sportkreises Hochtaunus, bei der langjährige Funktionärs-Arbeit gebührend und öffentlich gewürdigt wird.

Mit der Ehren-Plakette des Sportkreises Hochtaunus ist Gerhard Strohmann von der TSG Pfaffenwiesbach ausgezeichnet worden, der im Wehrheimer Ortsteil seit 57 (!) Jahren in verschiedenen Funktionen Vorstandsmitglied der Turn- und Sportgemeinschaft ist. Aktuell als Jugendwart, Pressewart, Archivar sowie Ehrungs- und Schadens-Beauftragter.
„Du bist ein echtes Urgestein. Neben Deiner Vorstandstätigkeit bei der TSG trainierst Du bereits seit 1982 ununterbrochen die jüngsten Fußballer im Verein. Du engagierst Dich darüber hinaus seit mehr als einem halben Jahrhundert auch als Pressewart im Sportkreis und im Fußballkreis sowie im Vorstand der Fußball-Trainervereinigung Hochtaunus. Dein unermüdlicher Einsatz für den Sport in der Region ist beispiellos“, lobte Pöschl den Sportjournalisten aus dem Apfeldorf bei seiner Laudatio.
Im „Kronenhof“ sind am 1. Juli von der TSG Pfaffenwiesbach außerdem Inge Handschuh mit der Verdienstnadel des Landessportbunds Hessen sowie Kim Nowak und Tim Hundhausen mit der Ehren-Urkunde des lsb h ausgezeichnet worden.
Inge Handschuh ist seit 25. März 2007 Abteilungsleiterin für Nordic Walking, während sich Kim Nowak und Tim Hundhausen für die Fußballer der TSG und im Rahmen der SG Wehrheim/Pfaffenwiesbach enorme Verdienste erworben haben.

Text: Gerhard Strohmann / Fotos: Strohmann

INGE Ehrung 2026G.Strohmann Ehrung 2026

Inge Handschuh ist von den Sportkreis-Vorsitzenden Renzo Sechi (links) und Jörg Pöschl (rechts) mit der Verdienstnadel des Landessportbunds Hessen geehrt worden. 

Auszeichnung für 57 Jahre Vorstandsarbeit bei der TSG Pfaffenwiesbach; Gerhard Strohmann rechts Sportkreis-Vorsitzender Jörg Pöschl.


 
Bericht zur Jahreshauptversammlung 2026 PDF Drucken E-Mail

Neu im Vorstand: Ivano und Lukas Zin

Die Jahreshauptversammlung der TSG, die am 29. Mai im Clubhaus an der Kransberger Straße stattgefunden hat, war die erste nach der „Ära Walter Simon (2000 – 2025) und die erste unter dem 1. Vorsitzenden Philippe Wissig.
Nach einer von Gerhard Strohmann vorgetragenen Würdigung für den Ehrenvorsitzenden Walter Simon, der fünf Tage zuvor im Alter von 85 Jahren in Bad Homburg gestorben war, wurde die 17 Punkte umfassende Tagesordnung schnell abgearbeitet.
Aktuell gehören der TSG Pfaffenwiesbach 417 Mitglieder in den fünf Abteilungen Fußball, Tischtennis, Nordic Walking, Fitness-Gymnastik und Kinderturnen an.
Nach den aus persönlichen Gründen erfolgten Rücktritten sind Ivano Zin (als 2. Vorsitzender für Michael Riemann) und Lukas Zin (als Schatzmeister für Marie Irimie) jeweils einstimmig in den Vorstand gewählt worden. Den ausgeschiedenen Vorstands-Mitgliedern wurde für ihre langjährige Arbeit mit großem Beifall und einem Präsentkorb gedankt.
Zu Kassenprüfern sind Holger Nohl, Dennis Berg und Matthias Franz gewählt worden.
Für 50-jährige Mitgliedschaft sind Martin Schmitt, Arthur Buss und Uwe Werth geehrt worden und für jeweils 25 Jahre Zugehörigkeit zur TSG Peter Betz, Patrick Eisenbarth, Alexander Fei und Ralph Rößler. Persönlich anwesend war von diesen sieben Personen allerdings nur Martin Schmitt.
Beim Ausblick auf künftige Veranstaltungen wies Fußball-Abteilungsleiter Kim Nowak auf das große Sommer-Turnier für die B- bis F-Jugend vom 7. bis 9. August hin sowie auf den JSG-Familientag am 15. August, bei dem sich zum Auftakt der Pfaffenwiesbacher Kerb alle Nachwuchs-Mannschaften der JSG Wehrheim/Pfaffenwiesbach in der Zeit von 10 bis 16 Uhr auf der Sportanlage an der Kransberger Straße präsentieren werden.


Text: Gerhard Strohmann

JHV 2026

Jahreshauptversammlung 2026: Michael Riemann und Marie Irimie (von links) sind vom 1. Vorsitzenden Philippe Wissig (Mitte) verabschiedet und Martin Schmitt (Zweiter von rechts) ist von Gerhard Strohmann (rechts) für 50-jährige Mitgliedschaft geehrt worden.
Foto: Gaby Strohmann

 
Verdiente TSGler ausgezeichnet PDF Drucken E-Mail

 kreisfussballtag-2024-ehrungen


Beim diesjährigen Kreisfußballtag sind am 28. Juni im Foyer des Landratsamts in Bad Homburg drei Mitglieder der TSG Pfaffenwiesbach geehrt worden, die es zweifelsohne ganz besonders verdient haben. Die Große Verbandsehrennadel des Hessischen Fußball-Verbands hat Berthold Selzer (Mitte) erhalten und mit der Ehrennadel in Bronze sind Winfried Odenweller (links) und Ottmar Werth (rechts) ausgezeichnet worden. Der Vorstand der TSG bedankt sich bei diesen drei treuen Mitgliedern für die jahrzehntelange ehrenamtliche Tätigkeit und hofft, dass sie unseren Verein noch lange Zeit auf so vorbildliche Art und Weise unterstützen werden.

Text und Foto: Gerhard Strohman

 

 

 
Satzung PDF Drucken E-Mail



altSatzung hier abrufen als PDF-Dokument



Satzung
der TSG Vorwärts e.V. 1887 Pfaffenwiesbach

§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr


1. Der Verein führt den Namen Turn- und Sportgemeinschaft Vorwärts e. V. 1887 Pfaffenwiesbach und hat seinen Sitz in Pfaffenwiesbach, Ortsteil der Gemeinde Wehrheim im Hochtaunuskreis des Landes Hessen.

Er wurde am 10. Juli 1887 gegründet und ist beim Amtsgericht in Usingen unter der Nr. VR. 277 in das Vereinsregister eingetragen.


2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck und Gemeinnützigkeit


1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ im Sinne der Abgabenordnung.


2. Zweck des Vereins ist
a) Turnen, Sport, Spiele und Brauchtumspflege.
b) die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen und die Jugendpflege.


3. Der Satzungszweck wird verwirklicht, durch die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen.


4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.


6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


7. Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf kann aber im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Aufwandsentschädigung gemäß § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz beschlossen werden. Zuständig ist der Hauptvorstand.

§ 3
Mitgliedschaft in Verbänden


Der Verein ist Mitglied im:
a) Landessportbund Hessen e. V.
b) Zuständigen Landesverband
c) Zuständigen Spitzenverband des DSB

§ 4
Farben und Auszeichnungen


1. Die Farben des Vereins sind: rot-weiß


2. Jedes Mitglied hat das Recht zum Erwerb und Tragen des Vereins-Abzeichens.


3. Als Auszeichnung werden besondere Vereinsehrennadeln und Urkunden verliehen.

§ 5
Mitgliedschaft


1. Der Verein führt als Mitglieder:
a) ordentliche Mitglieder (ab dem 18. Lebensjahr)
b) Kinder (bis 13 Jahre)
c) Jugendliche (14-17 Jahre)
d) Ehrenmitglieder
Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind die Mitglieder unter a) und d).


2. Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion werden.


3. Der Antrag und Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Jugendliche unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.


4. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.


5. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Anerkennung der Vereinssatzung und der Satzung der Verbände, denen der Verein angeschlossen ist.


6. Es steht den Mitgliedern frei sich an allen Sportarten des Vereins aktiv zu betätigen.


7. Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden
a) wer eine 50-jährige ununterbrochene ordentliche Mitgliedschaft nachweisen kann.
b) wer sich besondere Verdienste um den Verein erworben hat. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.


8. Die silberne Ehrennadel kann verliehen werden an:
a) wer sich besondere Verdienste um den Verein erworben hat
b) ordentliche Mitglieder, die dem Verein 25 Jahre ununterbrochen angehören.


9. Ehrenmitgliedschaft und Ehrennadeln können nur auf Beschluss des Vorstandes verliehen werden.


10. Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalenderjahres zulässig ist,
b) durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 12 Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat,

c) durch Ausschluss, der durch den Vorstand zu beschließen ist. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschluss ist dem Auszuschließenden schriftlich mit Begründung bekannt zu geben. Gegen den Ausschlussbeschluss kann der Auszuschließende schriftlich die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheiden.


11. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein. Im Falle des Ausschlusses dürfen Auszeichnungen nicht weiter getragen werden.


12. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder wie in der Datenschutzerklärung des Vereins beschrieben. Die Datenschutzerklärung ist auf der Homepage der TSG Pfaffenwiesbach, www.tsg-pfaffenwiesbach.de, einsehbar.
Personenbezogene Daten müssen stets sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein (Art. 5 Abs. 1d DSGVO). Daraus folgt die Verpflichtung eines Vereins, für die Aktualität der ihm vorliegenden Daten Sorge zu tragen und bekanntermaßen unrichtige Daten unverzüglich zu löschen bzw. zu berichtigen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift, E-Mailadresse und Bankverbindung unverzüglich dem Verein mitzuteilen.

§ 6
Pflichten der Mitglieder – Mitgliedsbeiträge


1. Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner Aufgaben Beiträge. Die Höhe und die Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.


2. Beiträge sind Bringschulden und im Voraus fällig. Die Erhebung erfolgt im Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung.


3. Die Jahreshauptversammlung oder ein außerordentliche Mitgliederversammlung kann auch beschließen, dass außerordentliche Beiträge zu erheben sind.


4. Die Abteilungen sind berechtigt, Abteilungsbeiträge zu erheben, wenn der Vorstand zustimmt. Abteilungsbeiträge werden von der Abteilungsversammlung festgesetzt und beschlossen.


5. Näheres regelt die Beitragsordnung. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.


§ 7
Organe des Vereins


Die Organe des Vereins sind:
a) die Jahreshauptversammlung


b) der Vorstand


c) der Hauptvorstand

§ 8
Mitgliederversammlung


1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.


2. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres stattfinden.


3. Die Einladung der Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und der Anträge zu erfolgen.

Anträge auf Satzungsänderungen müssen unter Benennung der abzuändernden Vorschrift wörtlich mitgeteilt werden.


4. Die Tagesordnung soll enthalten:

a) Bericht des Vorstandes
b) Bericht der Abteilung
c) Bericht des Schatzmeisters
d) Bericht der Kassenprüfer
e) Entlastung des Vorstandes
f) Neuwahl des Vorstandes
g) Wahl von drei Kassenprüfern
h) Anträge
i) Verschiedenes


5. Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung.


6. Über die Versammlung hat der Protokollführer eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.


7. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.


8. Satzungsänderungen können nur mit ⅔ Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.


Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung von ¾ der anwesenden Mitglieder.


9. Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 10 % der Mitglieder.
Außerordentlichen Versammlungen stehen die gleichen Befugnisse zu, wie ordentlichen.


§ 9
Der Vorstand


1. Der Vorstand besteht aus dem:
Ersten Vorsitzenden
Zweiten Vorsitzenden
Schatzmeister
Schriftführer
Pressewart
Jugendwart
Abteilungsleiter


2. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.


3. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind
der 1. Vorsitzenden
der 2. Vorsitzenden
der Schatzmeister
der Schriftführer
der Jugendwart

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je 2 der genannten 5 Vorstandmitglieder gemeinsam vertreten.


4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Er bleibt bis zur Satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.


5. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern während der Amtszeit kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.


6. Alle finanziellen Vorgänge im Verein und in seinen einzelnen Abteilungen gehen buchungsmäßig über ein eigenes Hauptkassenbuch. Hier ist für jede Abteilung ein eigenes Kassenkonto einzurichten. Auf diesem Konto werden die Einnahmen und die Ausgaben der betreffenden Abteilungen verbucht.


7. Alle Abteilungen müssen über alle Einnahmen und Ausgaben nach Belegen ein Kassenbuch führen, das dann einmal im Jahr in Verbindung mit dem Hauptkassenbuch von den Kassenprüfern und dem 1. Vorsitzenden oder seinem Beauftragten, geprüft wird.


8. Die Organe des Vereins fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
a) Zuschüsse von kommunalen oder sonstigen Stellen müssen vom Vorstand zweckgebunden angelegt werden.


9. Im Vorstand im Sinne des § 26 BGB (Geschäftsführender Vorstand) ist das Führen von Ämtern in Personalunion nicht gestattet.

§ 10
Wahlen


1. Alle Wahlen sind grundsätzlich schriftlich und geheim durchzuführen. Wird für ein Amt nur eine Person vorgeschlagen, kann die Wahl durch offene Abstimmung vorgenommen werden.


2. Die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

§ 11
Strafen


1. Verfehlungen von Mitgliedern als Spieler, Zuschauer, Schiedsrichter, usw. sowie vereinsschädigendes Verhalten werden unter Anwendung der Strafbestimmungen des zuständigen Verbandes bestraft.


2. Die Strafen werden vom Hauptvorstand ausgesprochen. Vergehen von Spielern aus dem Spielgeschehen können auch vom Abteilungsvorstand bestraft werden.


3. Der Betroffene hat das Anhörungsrecht.
Die sonstigen Grundsätze der jeweiligen Verbandssatzung sind zu beachten.


4. Der Betroffene hat das Recht innerhalb von sieben Tagen nach Aussprache der Strafe beim Hauptvorstand Berufung einzulegen.

§ 12
Ausschüsse


Der Vorstand kann für bestimmte Arbeitsgebieter Ausschüsse einsetzen, die nach seinen Weisungen die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen haben. Vorsitzender dieser Ausschüsse ist der 1. Vorsitzende, der den Vorsitz in einem Ausschuss auf ein anderes Vorstandsmitglied übertragen darf.

§ 13
Abteilungen
Die Vereinsmitglieder sind berechtigt, zur Ausübung gemeinsamer interessierter Sportarten und kultureller Betätigung sich zu einer Abteilung zusammenzuschließen. Der Zusammenschluss bedarf der Zustimmung des Vorstandes.

§ 14
Haftung


1. Der Verein haftet nicht für Unfälle beim Sportbetrieb oder Schäden durch Sachverlust auf den Sportplätzen und in den Räumen des Vereins.
2. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen.


§ 15
Auflösung


1. Bei Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder.


2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke,fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Wehrheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


§ 16
Geschäftsordnung


Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Vereinsarbeit in jeder Hinsicht zu gewährleisten, ist eine Geschäftsordnung zu halten. Sie wird durch den Hauptvorstand erstellt, bzw. ergänzt oder verbessert.

§ 17
Inkrafttreten


Die Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 28. April 2023 beschlossen worden.

 
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